Menu

Rechtsform

Rechtsform, Chronik und Gestaltung

Die „Annette und Wolfgang Döbrich-Stiftung zur Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in Zentralamerika“ ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde am 1. Januar 2004 als nicht rechtsfähige Unterstiftung der „Lieselotte und Rosina Heinrich-Stiftung zur Arbeit mit Straßenkindern in Brasilien“ gegründet. Durch viele kleinere und größere Zustiftungen erreichte sie Ende 2007 ein Grundstockvermögen von 51.000 Euro und konnte die Selbständigkeit beantragen. Mit Anerkennungsurkunde des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. Januar 2008 wurde ihr die staatliche Anerkennung als kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts erteilt. Mit Stiftungsurkunde des Landesbischofs der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 31. Januar 2008 wurde sie als Kirchliche Stiftung errichtet.

Im Mai 2008 versammelten sich zum ersten Mal die Stiftungsgremien: Stiftungsvorstand und Stiftungsbeirat. Sie tagen in der Regel einmal im Jahr in Neuendettelsau bzw. in München.
Im August 2014 wurde satzungsgemäß ein neuer Beirat, dem freilich viele Mitglieder des alten Beirats angehören, berufen (siehe Seite „Gremien“).

2015 wurde auch der neue Vorstand etabliert: Die Landessynode der ELKB berief wieder Direktor Fritz Schroth, Bischofsheim. Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm benannte Frau Dr. Gabriele Hoerschelmann, Direktorin des Centrums „Mission EineWelt“, Neuendettelsau, als seine ständige Vertreterin. Dr. Wolfgang Döbrich verblieb satzungsgemäß im Vorstand.

Die Stifterversammlung trifft sich normalerweise zweimal im Jahr wechselweise in den Gemeindehäusern Pöcking (Stiftungsfest am 1. Januar) und Feldafing (im Sommer) der Evangelischen Kirchengemeinde Feldafing-Pöcking, in der die Stiftung ihren Sitz hat. Es ist eine Gelegenheit, über Schwerpunkte der Arbeit zu informieren und Dank für alle Spenden zu sagen. Gäste aus Zentralamerika und Lateinamerika-Fachleute berichten über ihre Erfahrungen. Begegnung und Musik, Speisen und Getränke machen aus der Versammlung ein Fest. Hierzu wird öffentlich eingeladen – Interessierte sind herzlich willkommen.

Unsere Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige, gemeinnützige und kirchliche Zwecke. Sie ist berechtigt, für Zustiftungen zum Grundstockvermögen oder für Spenden zum Stiftungszweck Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

(Stand: 1. Dezember 2015)

 

 

  _DSC7722