Vergabeordnung für Stipendien
der Annette und Wolfgang Döbrich-Stiftung
Ziele und Zusammenarbeit mit der CILCA und ihren nationalen Kirchen
Die Satzung der „Annette und Wolfgang Döbrich-Stiftung zur Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in Zentralamerika“ bezieht sich auf die Partnerschaft, die die Evangelisch-lutherische Kirche in Bayern (ELKB) und die Gemeinschaft der Lutherischen Kirchen in Zentralamerika (CILCA) seit 1995 miteinander verbindet. Diese Kirchenpartnerschaft wird neben den offiziellen Verbindungen auch geprägt von Dekanats- und Gemeindepartnerschaften, von offiziellen und persönlichen Beziehungen. In diesem Rahmen will die Döbrich-Stiftung tätig werden.
Die CILCA-Kirchen in El Salvador, Honduras, Nicaragua und Costa Rica arbeiten vor allem mit ausgegrenzten und benachteiligten Menschen. Dazu gehören Familien von Campesinos, Indígenas, Migranten sowie allein erziehende Mütter, Kinder und Jugendliche. Eine Mehrzahl dieser Menschen kann sich Schulbesuch oder gar ein Studium nicht leisten. Bildung aber ist ein Weg aus der persönlichen und gesellschaftlichen Misere („Der kürzeste Weg aus der Armut ist der Weg zur Schule“). Unsere Stiftung hat sich der „Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in Zentralamerika“ verpflichtet.
In Zusammenarbeit mit der CILCA und ihren vier nationalen Kirchen soll dieses Ziel verwirklicht werden. Da die konkreten Bedürfnisse vor Ort am besten bekannt sind, bitten wir die nationalen Kirchen um Vorschläge für StipendiatInnen, die in besonderer Weise die Kriterien der Bedürftigkeit (ohne Stipendium könnte der/die Betreffende nicht zur Schule gehen bzw. studieren) und Förderwürdigkeit (kirchliches und gesellschaftliches Engagement) erfüllen. Wir hoffen, dass die geförderten Kinder und Jugendlichen später einen Beitrag zum Aufbau ihrer Gesellschaft und ihrer Kirche leisten. Wir bitten die Partnerkirchen um Zusammenarbeit beim Transfer des Geldes und der Auszahlung an die StipendiatInnen, sowie bei der Einhaltung dieser Vergaberichtlinien mit ihren Zusagen und Verpflichtungen. Das gemeinsame Anliegen kommt zum Ausdruck in Stipendien-Vereinbarungen zwischen den nationalen Kirchen, den StipendiatInnen und der Stiftung.
A) Verpflichtungen der StipendiatInnen
1. Am Anfang des Jahres
- Jährliche Beantragung des Stipendiums mit einem persönlichen schriftlichen Antrag „Motivationsschreiben“ (A1) oder Folge-Motivationsschreiben (A2) (jeweils 1 Seite) und dem jeweils zutreffenden ausgefüllten Antragsformular – Erstantrag (B1) bzw. Folgeantrag (B2).
- Der/Die Stipendiat/in matrikuliert sich und übergibt dem Mentor/der Mentorin eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung (E).
2. Während des Jahres
- Zielgerichtetes Absolvieren des Studiums
- Teilnahme und Mitarbeit an den Aktivitäten der Kirche
- Gute Führung und Verantwortungsbewusstsein
3. Zum Jahresende
- Bericht über das Studienjahr (mit Information über die Studieninhalte) bzw. über den Förderungszeitraum mit Bestätigung des Mentors/der Mentorin (F)
- Bericht über das kirchliche Engagement des/der Stipendiaten/in (G)
- Vorlage der Prüfungsergebnisse/Noten (Kopie per Mail oder per Fax mit Bestätigung des Mentors genügt) (H)
B) Mitarbeit der Kirchenleitung
- Erteilung eines Avals zum Stipendienantrag (siehe Formblatt) (C)
- Handelt es sich bei dem Antragsteller ausnahmsweise um ein Familienmitglied der Kirchenleitung (Sohn/Tochter/Enkel/Enkelin/Bruder/Schwester) bitten wir um einen Aval des Präsidenten der CILCA bzw. seines Stellvertreters/seiner Stellvertreterin - oder um einen Protokollauszug des nationalen Stipendiengremiums, das den Antrag beschloss.
- Bestellung eines Mentors/einer Mentorin zur Begleitung der StipendiatInnen (Kontakt während des Jahres, Einsammlung der Berichte und Bestätigung der Noten am Jahresende, Übersendung an die Döbrich-Stiftung)
C) Kategorien der Stipendien
Einmalige Unterstützung (Einschreibung, Prüfungen etc) (nach Bedarf)
Beihilfen
„Halbes Stipendium“
„Dreiviertel Stipendium“
Volles Stipendien
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25 $ monatlich (bzw. nach Bedarf)
50 $ monatlich (bzw. nach Bedarf)
75 $ monatlich (bzw. nach Bedarf)
100 $ monatlich (bzw. nach Bedarf) |
D) Abwicklung der Stipendien
- Beirat und Vorstand der Döbrich-Stiftung befassen sich in einer Sitzung im ersten Vierteljahr mit den Stipendienanträgen und informieren die jeweilige Kirchenleitung und den Antragsteller über das Ergebnis der Sitzung.
- Die Döbrich-Stiftung legt der Kirchenleitung und dem Stipendiaten einen Stipendienvertrag (D) vor. Dieser trägt die Unterschriften der Döbrich-Stiftung, der Kirchenleitung, des/der Stipendiaten/in.
- Die Voraussetzung für das Stipendium (Immatrikulationsbescheinigung etc.) wird vom Stipendiaten zu Beginn der Förderung dem/der Mentor/in vorgelegt. Der Mentor informiert per Mail oder Fax die Döbrich-Stiftung (Mail: wdoebrich(at)aol(dot)com; Fax: 0049-8157-609135)
- Die Döbrich-Stiftung überweist das Stipendium über „Mission EineWelt“ in zwei halbjährlichen Summen an die Verwaltung der jeweiligen Kirche.
- Im Heimatland wird das Stipendium den StipendiatInnen monatlich ausgezahlt. Die Döbrich-Stiftung erhält eine Kopie der Quittungen (I).
E) Dauer und Verlängerung des Stipendiums
Das Stipendium wird im Allgemeinen für ein Jahr gewährt. Zu Beginn des neuen Jahres kann der/die Stipendiatin erneut ein Stipendium beantragen. Er schreibt eine Folge-Motivation für den Antrag (A2), füllt das Antragsformular „Folgeantrag“ (B2) aus und bittet die Kirchenleitung um den Aval (C). Der Antragsteller oder die Kirchenleitung leitet die Unterlagen per Mail oder Fax an die Döbrich-Stiftung weiter.
F) Das Dokumentierungssystem der Döbrich-Stiftung
Zu Beginn des Studienjahres (bzw. des Semesters):
A1 oder A2: Motivationsschreiben (A1) oder Folge-Motivationsschreiben (A2)
B1 oder B2: Erstantrag (B1) bzw. Folgeantrag (B2)
C: Aval (Genehmigung der Kirchenleitung)
D: Vertrag
E: Matrikel
Am Ende des Jahres:
F: Bericht über das Studienjahr
G: Bericht über das kirchliche Engagement
H: Kopie der Noten
I: Kopie der Auszahlungsbelege
101209 Wolfgang Döbrich